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Ein Randständiger in einer Grossstadt.
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Ein Randständiger in einer Grossstadt. © presse-bild-poss

Rein statistisch ist die Schweiz das zweitreichste Land der Welt bezüglich Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung.

Und trotzdem ist rund ein Siebtel unserer Bevölkerung von Armut betroffen oder bedroht. Warum dem so ist, haben wir von Armutsforscher Carlo Knöpfel wissen wollen. Seit 2012 hat Carlo Knöpfel eine Professur für Sozialpolitik und Soziale Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Muttenz inne. Wir haben ihn zuerst gefragt: „Woher stammt eigentlich Ihr langjähriges Interesse an Armutsfragen?“

Ich denke, ein Grund findet sich in meiner Biographie. Ich wuchs in einer «Working Poor-Familie» in Basel in einem Quartier mit überdurchschnittlich viel Armutsbetroffenen auf. Wir wohnten zu fünft lange in einer Zweizimmer-Wohnung, mit nur einem Wasseranschluss für das Waschen der Kleider, des Geschirrs und für die eigene Körperhygiene. Mein Vater arbeitete Schicht beim Basler Trämli, meine Mutter ging abends noch putzen. In dieser Zeit waren wir drei Kinder alleine und mussten den Abend selber organisieren. Ich erlebte also persönlich die klassische Working «Poor-Situation», wie ich sie später beschrieb. Auch in der Jugendarbeit, wo ich mich später engagierte, hatten wir viele Kinder aus solchen Familien. Schliesslich engagierte ich mich in einer Basisgemeinschaft. Wir setzen uns intensiv mit der Befreiungstheologie auseinander und bekannten uns zur vorrangigen Option für die Armen.

… und dann studierten Sie Ökonomie?

Ja, und hier wurde ich mit einer These konfrontiert, die ich nicht akzeptierte: Dass die Ökonomen sich um das Wirtschaftswachstum kümmern und die Politik sich um dessen Verteilung bemühen solle. Ich konnte und kann das nicht glauben: Denn wie stark ich mich für das Wirtschaftswachstum engagiere, hängt auch davon ab, wie viel ich letztlich davon bekomme.

Ich erzähle dazu jeweils ein simples Beispiel: Wenn wir zwei zusammen einen Kuchen backen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir teilen den Kuchen und jeder erhält die Hälfte. Oder wir sagen: Ich kriege alles und du einen kleinen Bissen. In welchem der beiden Fälle strengen Sie sich mehr an, einen guten Kuchen zu backen? Ich will damit sagen: Produktion und die Verteilung der Produktion müssen zusammen gedacht werden. Genau in diesem Moment muss sich die Ökonomie mit der Gerechtigkeitsfrage befassen.

Sie waren fast 20 Jahre bei der Caritas Schweiz tätig und haben 2006 zusammen mit Claudia Schuwey ein Standardwerk zu «Armut in der Schweiz» publiziert. Nach dem Lesen dieses Handbuchs wird einem klar, wie komplex die Frage «Armut» ist.

Auf einen einfachen Nenner gebracht: Armut ist mehr, als zu wenig Geld zu besitzen. Die wissenschaftlichen Zugänge zum Thema sind sehr unterschiedlich. Man kann Armut als eine bestimmte Lebenssituation beschreiben. Armut hat dann auch mit Gesundheit und mit Bildung zu tun. Ebenso spielt die Erwerbstätigkeit eine wichtige Rolle, die Finanzlage, die Schuldensituation. Armut betrifft oft auch Migranten, hat etwas mit ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu tun: Wenn ein Migrant beispielsweise nur für ein Jahr die Aufenthaltsbewilligung hat, darf er nicht Sozialhilfe in Anspruch nehmen, weil er sonst Gefahr läuft, diese Bewilligung zu verlieren.

Weiter kann Armut auch als eine Phase im Lebenslauf betrachtet werden. Es gibt klar Lebensphasen mit grösserem Armutsrisiko, etwa bei der Gründung einer Familie oder bei Jobverlust kurz vor der Pensionierung. Kleinere Armutsrisiken bestehen in Phasen, wo man beruflich Karriere macht, oder wenn man in jungen Jahren alleine und ohne Kinder lebt.

Ein weiterer Zugang zu Armut ist für mich der Aspekt der Lebensperspektive, die Frage: «Wie viele Chancen gibt mir das Leben und die Gesellschaft das zu werden, was ich gerne will?» Eröffnen Schulen und die Grundausbildung allen die gleichen Berufschancen? Oder: Hilft mir die Gesellschaft, nach einem beruflichen Scheitern wieder auf die Beine zu kommen, meine Berufsbildung nachzuholen oder mich neu zu orientieren?

Die gesellschaftlichen Verhältnisse sind für die Armutsgefährdung also zentral?

Ja, das ist meine tiefe Überzeugung. An Armut ist nie jemand einfach alleine «schuld», im Sinne: Ich habe mich falsch verhalten. Armut steht immer in einem ambivalenten Verhältnis zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Gerade in der Schweiz kommt man hier in Diskussionen häufig auf die Frage der Eigenverantwortung und der Schuld?

Eigenverantwortung ist in der Schweizer Gesellschaft ein sehr hoher Wert, es ist die dominante soziale Norm. Das haben auch arme Menschen während ihrer Sozialisierung verinnerlicht. Dies führt zum weit verbreiteten Phänomen, dass Arme sehr lange zögern, zur Sozialhilfe zu gehen, auch wenn sie gesetzlich Anspruch darauf hätten. Sie schämen sich, von der Gesellschaft leben zu müssen. Sie sind überzeugt: Ich habe versagt, ich bin doch selber schuld, weil ich zu wenig Eigenverantwortung übernommen habe. Solche Menschen reden sich dann immer wieder ein: «Ich will ja arbeiten gehen.» Denn sie wissen, ihr Umfeld möchte das – im Sinne der sozialen Erwünschtheit – auch so hören. Obwohl solche Leute – objektiv betrachtet – oft nur noch wenig Chancen haben, in unseren Arbeitsmarkt einzutreten. Etwa, weil sie keine richtige Ausbildung oder das Falsche gelernt haben, weil sie gesundheitlich angeschlagen sind usw.

In der ganzen Debatte um Eigenverantwortung aber kommt heute dessen Pendant zu kurz, die Solidarität. Denn es geht doch um eine Balance zwischen dem Pochen auf Eigenverantwortung und der Verpflichtung zur gesellschaftlichen Solidarität, gemäss der Präambel unserer Bundesverfassung: «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.» Unser Arbeitsmarkt gibt bestimmten Personen mit gewissen Qualifikationen und einem besseren Beziehungsnetz erwiesenermassen mehr Chancen als anderen. Gegenüber Menschen mit weniger Berufschancen müssen wir uns solidarisch verhalten und sie an der Gesellschaft teilnehmen lassen.

Hier kommt ja auch das christliche Element der Solidarität mit den Schwächsten zum Tragen?

Ja, aber es ist nicht nur der Solidaritätsgedanke, es liegt auch im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft selbst. Denn Gesellschaften mit zu grosser sozialer Ungleichheit sind gar nicht sehr produktiv. Und wenn ich in permanenter Angst lebe, abzusteigen, bin ich ebenfalls nicht innovativ. Dann versuche ich bloss, den Jetztzustand solange wie möglich aufrechtzuhalten.

Wir haben bis jetzt bloss über Armut im Allgemeinen geredet. Ist es überhaupt möglich, konkret zu sagen, wann jemand in der Schweiz arm ist?

Letztlich orientieren wir uns bei der Armutsgefährdung an den finanziellen Verhältnissen einer Person. Wenn ihr Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten «Armutsgrenze» liegt, hat sie Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist die engste Definition von Armut.

Aber: Diese Armutsgrenze ist nicht Resultat einer wissenschaftlichen Betrachtung, sondern politisch bestimmt. Sie kommt in den kantonalen Sozialhilfegesetzen zum Ausdruck, wo genau festgelegt wird: «Wer weniger als ein bestimmtes Einkommen hat, hat Anspruch auf Sozialhilfe.»

Bei der Festlegung dieses Wertes spielt seit Jahrzehnten die SKOS, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, eine wesentliche Rolle. Sie legt periodisch die durchschnittliche Armutsgrenzen fest, beispielsweise im Jahr 2017 3990 Franken pro Monat für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Ist diese Sicht nicht sehr statisch.

Diese auf den Zahlen des Bundesamtes für Statistik fussenden Werte sind wirklich nur Durchschnittswerte. Die Formel für die Unterstützungsleistung ist das Ergebnis einer Addition: Zuerst kommt der Grundbedarf einer Person, einer Familie etc., der ist gemäss SKOS in der ganzen Schweiz gleich. Salopp gesagt: Ein Liter Milch im Denner kostet in der ganzen Schweiz gleich viel. Dann werden Miete und Krankenkassenprämie hinzuaddiert. Hier wird kein allgemeiner Betrag vorgeschlagen, sondern laut SKOS müssen die beiden Kostenfaktoren nach den lokalen Verhältnissen festgelegt werden. Die von der SKOS erwähnten Durchschnittwerte sind darum in rechtlichem Sinne keine offizielle schweizerische Armutsgrenze, es ist ein rechnerisches Konstrukt.

Absolute Armutsgrenzen, wie etwa die von der Weltbank postulierten 1.25 US-$ pro Tag bringen also nicht viel?

Nein, für die Schweiz sicher nicht. Besser geeignet erscheint mir der Begriff der relativen Armut oder der Armutsgefährdung, wie er in Europa verwendet wird. Er nennt den Prozentsatz eines Medianeinkommens (Das Medianeinkommen bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die Anzahl der Haushalte mit niedrigeren Einkommen gleich gross ist wie die der Haushalte mit höheren Einkommen, die Red.). In der EU ist jemand armutsgefährdet, wenn er 60% des Medianeinkommens eines Landes erzielt, die OECD setzt die Grenze bei 50% an. Bei einer solchen Betrachtung steigt die Armutsgrenze mit dem Wachstum des Wohlstandes. Die SKOS-Werte allerdings sind weniger flexibel, sie sind vom Wachstum des Wohlstandes unabhängig und werden einfach der Teuerung angepasst, analog zur AHV und zu den Ergänzungsleistungen. Allerdings gewähren nicht alle Kantone diesen Teuerungsausgleich. Und es gibt sogar Kantone, die sich nicht an den SKOS-Grundbedarf halten und diesen Betrag schon gekürzt haben oder es noch vorhaben.

UNO und Weltbank bezeichnen weltweit ein Siebtel der Weltbevölkerung als arm. In der Schweiz, das zweitreichste Land bezüglich Bruttoinlandprodukt pro Kopf der Welt, sind es ebenfalls rund 1/7, nämlich etwa 600’000 von Armut betroffen und weitere 600’000 knapp über der Armutsgrenze lebend. Das ist doch ein Skandal?

Nun, es gibt halt verschiedenste Ansichten darüber, wo die Armutsgrenze liegt. In der Schweiz ist die tiefste Grenze jene der Sozialhilfe, der SKOS. Ich sage immer: Die Sozialhilfebezüger sind die amtlich geprüften Armen. Das sind offiziell etwa 280’000 Menschen. Dann gibt es die von Ihnen erwähnten «Armen», etwa 620’000. Auch wenn die beiden Statistiken nicht direkt vergleichbar sind: Die Diskrepanz beweist, viele Betroffene sind zwar arm, beziehen aber keine Sozialhilfe, etwa die von mir schon erwähnten «Working Poor». Sie gehen nicht aufs Sozialamt, weil sie sich schämen oder beispielsweise nicht auf ihr Auto verzichten möchten. Und wenn wir die Konzeption der relativen Armut von EU- und OECD verwenden, kommen wir als dritten Wert auf die besagten 1.2 Mio. Armen. So kann man das Thema «Armut» entweder verharmlosen, es sind ja nur etwa 280’000, oder man spitzt es zu und sagt, es sind über 1.2 Mio. Jede Zahl ist gleichzeitig richtig und falsch.

Aber was sicher stimmt: In der Schweiz muss niemand verhungern, niemand, weil er arm ist?

Das stimmt. Nicht zuletzt wegen des feinen Netzes zahlreicher, auch nichtstaatlicher Hilfsangebote. Wir haben ein hohes zivilgesellschaftliches Engagement, von Freiwilligen- und Selbsthilfeorganisationen, Stiftungen und karitativen Verbänden, die auf unterschiedlichste Weise Armutsbetroffenen helfen. Denken Sie beispielsweise an die Caritas-Märkte, die Heilsarmee und Gassenküche, die Schweizer Tafeln, Wohnangebote für Obdachlose usw. …

Letztes Jahr lief das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung der Armut in der Schweiz aus. In seinem Schlussbericht betont der Bund, dass er auf eine aktive Armutspolitik verzichtet und er überlässt die diesbezüglichen Sozialhilfe-Aktivitäten weiterhin den Kantonen und Gemeinden. Ihrer Ansicht nach aber müsste Armut als Strukturproblem schweizweit angegangen werden.

Wir müssen das Thema zweiteilen. Die eine Ebene ist die Frage der Zuständigkeit für die Sozialhilfe. Der Bund sagt, gemäss Bundesverfassung seien die Kantone und ihre Gemeinden zuständig. Nun zeigt sich aber, dass die Gemeinsamkeit, die die SKOS-Richtlinien vermitteln sollten, brüchig wird: Einige Kantone halten sich an SKOS-Richtlinien, andere nicht, einige senken den Grundbedarf usw. … Darum stellt sich jetzt die Frage nach dem in der Bundesverfassung postulierten Gleichheitsprinzip. Hängt es davon ab, wo ich wohne, ob ich arm bin oder nicht. Wenn jetzt die Differenzen zwischen den Kantonen immer grösser werden, beispielsweise bei der Festlegung des Grundbedarfs, müsste meines Erachtens der Bund ein Rahmengesetz zur Regelung der Sozialhilfe formulieren. Die Kantone wehren sich im Moment nicht nur dagegen, weil damit gewisse minimale Sozialhilfe-Standards gesetzt werden, sondern primär, weil sich der Bund an den Kosten der Sozialhilfe nicht finanziell beteiligen will. Nach dem Motto: Es kann nicht sein, dass der Bund uns vorschreibt, was wir in der Sozialhilfe machen müssen und wir zahlen alles. Ich plädiere darum dafür, dass der Bund mit einem Gesetz den minimalen Rahmen setzt, aber er soll dann auch – analog zu den Ergänzungsleistungen – sich mit einem bestimmten Prozentsatz an den Sozialhilfekosten der Kantone beteiligen.

Was ist die andere Ebene?

Der Bund war schon immer in der Armutsbekämpfung tätig, einfach unter anderem Namen. Wenn er sich in der Bildungspolitik engagiert, macht er auch Armutspolitik. Das gilt auch für sein Engagement bei der Arbeitslosenversicherung und der IV, den Ergänzungsleistungen usw. – Darum kann der Bund nicht einfach sagen: Bei der Sozialhilfe sind die Kantone zuständig.

Viele Gemeinden ächzen ja stark unter steigenden Sozialhilfekosten und wären natürlich noch so froh, wenn sie entlastet werden.

Ich bin dezidiert der Ansicht, dass man die Gemeinden aus der Finanzierung der Sozialhilfe entlassen sollte. Wie stark eine Gemeinde nämlich durch die Sozialhilfe belastet ist, hängt vor allem mit ihrer Bau- und Zonenplanung zusammen. Eine Gemeinde kann eine Baupolitik betreiben, die die Bodenpreise verteuert und damit natürlich auch die Wohnungsmieten. Dann hat sie kein Problem mit Sozialhilfebezügern. Wenn aber eine Gemeinde einen hohen Leerwohnungsbestand hat und viele ältere Wohnungen mit günstigen Mieten, dann zieht das natürlich auch Menschen an, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das führt dann zu hohen Sozialhilfequoten. Meiner Meinung wäre es das Beste, wenn die Kantone für die Finanzierung der Sozialhilfekosten zuständig wären. Dies ist in den Kantonen der Romandie teilweise schon der Fall. Geht das nicht, dann müsste es zumindest einen Sozialhilfe-Finanzausgleich zwischen den Gemeinden geben. So werden alle Gemeinden finanziell in Pflicht genommen, auch wenn sie eine geringe Sozialhilfequote haben.

Es gibt ja in der Sozialwissenschaft unzählige Modelle, warum Menschen in Armut geraten und wie sie ihr auch wieder entrinnen. Welche Ansicht haben Sie?

Ich bin Anhänger des «Lebenslagenmodells», des Spinnennetzmodells. Ich habe vorher schon damit argumentiert, als ich betonte, dass Armut eine prekäre Lebenslage ist. Sie drückt sich etwa darin aus, dass jemand arbeitslos ist oder eine prekäre Beschäftigung – wie Arbeit auf Abruf – ausübt. Oder sie zeigt sich darin, dass jemand wegen finanzieller Sorgen in einer billigen, lärmigen Wohnung lebt. Er bekommt gesundheitliche Probleme, seine Kinder können nicht ruhig schlafen und ihre schulische Leistung leidet darunter. Oder jemand verschuldet sich immer stärker und gerät in eine Schuldenspirale. Das alles zusammen beschreibt die Lebenslage eines Menschen.

… und das alles führt oft zu einer Vererbung der Armut?

Ja, es ist empirisch bewiesen, dass Kinder aus armutsbetroffenen Verhältnissen ein viel höheres Risiko als Kinder aus soliden Verhältnissen aufweisen, selber wieder zu den Armen zu gehören.

Was ist denn der Hauptrisiko-Faktor für Armut?

Ganz klar Arbeitslosigkeit. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt – in Kombination mit seiner Ausbildung – ist der grösste Treiber dafür, ob jemand arm ist oder nicht. Und dann kommt dann eventuell auch noch das Alter hinzu. Im Kern aber ist die Position einer Person auf dem Arbeitsmarkt entscheidend.

Dann gibt es als weiteren Faktor die Scheidung. Sie betrifft vor allem Frauen. Präziser gesagt: Es ist die sozialrechtliche Regelung der Scheidung. Bei einer Scheidung wird bestimmt, wie viel Alimente der Hauptverdiener, meistens der Mann, zahlen muss. Die Alimente dürfen aber nur so hoch angesetzt werden, dass er nicht in Armut gerät. Wenn die Alimente nicht ausreichen, muss die Frau mit ihren Kindern zwangsläufig zur Sozialhilfe. Sie häuft damit auch Schulden an, denn wenn es ihr später mal ökonomisch besser geht, muss sie die bezogenen Leistungen unter Umständen wieder zurückzahlen. Anders beim Mann: Auch wenn es ihm mal finanziell besser geht, ist es äusserst selten, dass er dann auch höhere Alimente zahlen muss. Unser ganzes Rechtssystem produziert für geschiedene Frauen – vorwiegend für sie – ein Armutsrisiko.

Und das dritte Risiko sind die diversen Revisionen der Sozialversicherungen, insbesondere der IV. Die härtere Gangart bei der Rentengewährung führt dazu, dass Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Sozialhilfe landen, die vor wenigen Jahren wahrscheinlich noch eine IV-Rente erhalten hätten. Nicht nur weist die IV heute mehr Anträge ab, sondern einiges deutet darauf hin, dass heute generell weniger Anträge gestellt werden, weil das Vorgehen als aussichtslos erachtet wird.

Die Armutsfaktoren sind komplexer geworden, haben sich verändert, aber noch immer funktioniert unser Sozialsystem nach den alten Realitäten?

Ja, betrachten Sie das Phänomen der «Working Poor», eine Kombination von Arbeitsmarktsituation und familiärer Konstellation. Konkret heisst das etwa, dass man mit einem durchschnittlichen Einkommen und drei Kindern heute bereits an die Armutsgrenze kommt. Darum kommt der politische Druck, die Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner in der IV und der AHV auch auf armutsbetroffene Working-Poor-Familien auszudehnen. Einzelne Kantone wie Genf, Tessin und Solothurn haben das bereits eingeführt, der Kanton Waadt wird es nächstens tun, doch eine nationale Lösung fehlt.

… mit Erfolg?

Die ersten Ergebnisse sind viel versprechend, zuallererst fällt die Stigmatisierung der Familien weg, sie müssen nicht zur Sozialhilfe, diese Familienergänzungsleistungen sind auch etwas höher und es besteht keine Rückzahlungspflicht.

Unser Sozialhilfesystem ist historisch gewachsen und stark föderalistisch strukturiert. Würde vermehrte Koordinationen und Kooperationen das System nicht effizienter und gerechter machen?

Durch den starken Föderalismus bei uns werden Aufgaben oft zuerst an die unterste Stufe, die kleinen Gemeinden, delegiert. Das verhindert zwangsweise eine gewisse Professionalisierung. Wir haben heute bei Sozialhilfeempfängern komplexe Situationen, wo blosses Geldverteilen nicht ausreicht. Hier wäre eine gewisse Professionalisierung dringend erwünscht. Damit diese sich rechnet, müsste man zu regionalen Sozialhilfe-Strukturen kommen. Manche Kantone haben das bereits realisiert, andere zögern noch.

Das Sozialhilfesystem ist Ihrer Ansicht nach immer noch auf Vollzeit-Erwerbsarbeit und das männliche Ernährermodell ausgerichtet. Im Juni 2016 wurde die Initiative eines bedingungslosen Grundeinkommens, der ja viele Probleme in der Sozialhilfe lösen könnte, mit fast 77% der Stimmen bachab gesandt. Sie waren damals dagegen, warum denn?

Es sind verschiedene Gründe. Erstens, wenn ich das bedingungslosen Grundeinkommen als Grundrecht verstehe, das in der Bundesverfassung steht – was würde denn in der Schweiz passieren, wenn alle dieses Recht in Anspruch nehmen? Das wäre eine vollständige Entkoppelung von Werktätigkeit und Existenzsicherung, was einfach nicht funktionieren kann. Es müsste ja jederzeit genügend Leute geben in der Schweiz, die sagen: «Mir reicht dieses Grundeinkommen nicht, ich arbeite noch zusätzlich.» Und dieser Gruppe müsste man ihre Produktivität permanent abschöpfen, um das Grundeinkommen an jene zu zahlen, die nichts an diese Wertschöpfung beitragen. Letztlich könnte man dieses Grundeinkommen also gar nicht bedingungslos einführen. Eine weitere ungeklärte Frage wäre jener der Ausländer. Man müsste irgendwie eine Bedingung einführen, dass ein Bezüger dieses Grundeinkommens etwa zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben müsste. Sonst entstände eine Sogwirkung. Auch darum ist das Wort bedingungslos hier nicht korrekt.

Die heutige Sozialhilfe funktioniert ja auch nicht bedingungslos, sondern mit Anreizen und mit Strafandrohungen.

Ich befürworte eben ein Recht auf Existenzsicherung, ohne Wenn und Aber. Dem geht eine Prüfung der Anspruchsberechtigung voraus. In diesem Sinne ist Sozialhilfe nicht bedingungslos, weil man die Einkommens- und Vermögenssituation und auch die Wohnsituation genau prüft. Aber wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, soll diese Leistung bekommen, ohne weitere Einschränkungen. Dem ist heute nicht so. Wer sich nicht genügend um seine arbeitsmarktliche Integration bemüht, riskiert eine Kürzung der Unterstützungsleistung.

Heute hat man in der Sozialhilfe darum eine ganz «kuriose» Situation: Der Sozialarbeiter, der jemanden beraten und ihm helfen sollte, ist gleichzeitig jener, der den Sozialhilfeempfänger droht und ihn sanktioniert. Das verhindert den Aufbau eines gegenseitigen Vertrauens.

Und zweitens machen wir in der Sozialarbeit folgende Erfahrung: Man kann Leute kaum zwingen, sich wieder ein existenzsicherndes Einkommen im regulären Arbeitsmarkt zu suchen. Das muss vielmehr in der Beratung mit der Sozialarbeiterin geschehen, wo man Möglichkeiten und Perspektiven aushandelt und den Sozialhilfebezüger bei der Arbeitssuche unterstützt. Aber dies muss freiwillig geschehen. Die Stadt Zürich geht – offenbar erfolgreich – diesen Weg, weil er die Situation des Sozialhilfebezügers entspannt. Das heisst für mich aber nicht, dass man nicht jene sanktioniert, die das System missbrauchen, z.B. ein Einkommen nicht angeben.

Sie sprechen den Sozialhilfemissbrauch an, der von rechten Kreisen in den letzten Jahren immer wieder politisch bewirtschaftet wurde. Doch die Zahlen sagen ja etwas anderes aus (tiefe Missbrauchsquote von 2% und tiefe Soziallastquote von 1.5% des BIP)?

Trotz allen Problemen ist unser System sozialstaatlich gesehen sehr effizient. Die Sozialhilfe sichert die Existenz von rund 280’000 Personen mit relativ wenig Mitteln. Gewisse Gemeinden leiden trotzdem unter den Sozialausgaben, was erneut zur Frage führt: Wer finanziert denn die Sozialhilfe?

Eines ist ganz klar erwiesen: Der Missbrauch in der Sozialhilfe ist nicht höher als in anderen staatlichen Systemen der staatlichen Sicherheit wie etwa der IV und der Arbeitslosenversicherung. Unsere Erfahrung ist, dass wenn die Sozialämter ihren Job gut erledigen, braucht es dafür kaum noch zusätzliche Sozialdetektive.

Armut, das kann man abschliessend sagen, ist nicht ewiges Schicksal. Viele finden ja wieder den Weg raus aus der Armut?

Da muss man präzise sein. Ein Drittel kann sich innerhalb eines Jahres wieder von der Sozialhilfe lösen. Doch die meisten finden nur prekäre Arbeitsverhältnisse und bleiben armutsgefährdet. Und jene, die in der Sozialhilfe verbleiben, weisen immer längere Bezugsphasen auf. Etwa die Situation von Alleinerziehenden: Sie bleiben in der Sozialhilfe, bis ihre Kinder erwachsen sind, vereinzelt 5-6 Jahre lang. Dann die neue Gruppe der arbeitslosen 50plus. Wenn solche Menschen einmal ausgesteuert sind, schaffen die meisten den Weg in die existenzsichernde Erwerbsarbeit nicht mehr.

Also bis zum Bezug der AHV?

Ja, interessanterweise ist das heute einer der häufigsten Gründe, um aus der Armut raus zu kommen. Denn erstens ist man als AHV-Bezüger nicht mehr stigmatisiert und zweitens ist man mit der AHV und den möglichen Ergänzungsleistungen finanziell einigermassen abgesichert.

Interview: Beat Baumgartner


Lesehinweis:
Neues Handbuch Armut in der Schweiz | Claudia Schuwey & Carlo Knöpfel | Caritas-Verlag, 2014 | 288 S. | CHF 34 – 49.– | EAN/ISBN-13: 9783855921324