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Kirche eingerüstet und im Umbau  | © Michael Loeper/Pixelio.de
Kirche eingerüstet und im Umbau | © Michael Loeper/Pixelio.de

Mit dem Spannungsfeld von «Freiheit und Religion» befassten sich die Abendgespräche des Zentrums für Religionsverfassungsrecht an der Uni Luzern vom  15. Mai 2019. Der Kirchenrechtler Adrian Loretan lotet dabei die Entwicklung innerhalb der katholischen Kirche, aus und spricht auch über den Skandal des sexuellen Missbrauchs durch Priester in der katholischen Kirche.

Adrian Loretan, wichtige Stimmen in der katholischen Kirche wiegeln ab, wenn man die jetzt publik gewordenen Missbrauchsfälle mit dem Zölibat in Verbindung bringt.

Der Leiter des «Kinderschutzzentrums» an der Päpstlichen Universität Gregoriana, Pater Hans Zollner SJ, schreibt: «Der Beschuldigte ist durchschnittlich fünfzehn Jahre lang Priester gewesen, bevor es zur ersten Tat kam.» Viele Priester haben die besten Absichten und wollen ihr Zölibat auch redlich leben. Doch die seelische und körperliche Einsamkeit auszuhalten, gelingt ihnen nicht und sie werden straffällig. In der jetzt anstehenden Diskussion darf darum auch der Zölibat nicht ausgenommen werden, forderte vor kurzem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx.

Hinzu kommt, dass Zölibat und Leitungsaufgabe bei einem Priester bis heute automatisch gekoppelt sind?

Das jetzige Kirchenrecht sieht das so, so der Kodex in den Kanones 277 und 274. Aber selbst Papst Franziskus kritisiert jene Priester, die die sakramentale Vollmacht mit der Leitungsmacht verwechseln in Evangelii gaudium Nr. 104: «Die Beanspruchung der legitimen Rechte der Frauen aufgrund der festen Überzeugung, dass Männer und Frauen die gleiche Würde besitzen, stellt die Kirche vor tiefe Fragen,» schreibt der Papst. Und ermöglicht Laien, sprich Frauen, kirchliche höchste Leitungsämter inne zu haben gemäss geltendem Recht, ich verweise auf c. 129, §2. Wer darum weiterhin Frauen in der Kirche diskriminieren will, gegen die beiden höchsten Autoritäten der Kirche – das Konzil (LG 32; GS 29) und die Päpste Johannes Paul II. und Franziskus – kommt in Begründungsnotstand.

Was heisst das für die Schweiz?

Katholische Kirchgemeinden wählen heute üblicherweise die bestqualifizierte Person in die Leitung der Pfarrei. Der Priester hat seinen Platz in der Seelsorge, bei der Spendung der Sakramente. Er muss aber nicht mehr alle Verwaltungsaufgaben übernehmen. Auch der bereits erwähnte Kardinal Marx sagt klar: Weihe und Leitung ist trennbar. Mich freut dies, weil ich diese Sicht schon in meiner Dissertation 1993 ausführlich vertreten habe.

Ich fordere im Speziellen, wie die Päpstliche Kinderschutzkommission, dass auch in der Schweiz auf Ebene Bischofskonferenz, unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichte tätig werden. Hier können Opfer auch gegen Bischöfe und Priester klagen, um ihre Amtsabsetzung vor Gericht zu erwirken. Es darf nicht mehr sein, dass Priester oder Bischöfe über fehlbare Priester oder Bischöfe urteilen. Dies führte zu den extremen Vertuschungen der Vergangenheit und zur Behinderung der staatlichen Justiz. Gewaltenteilung ist auch in der Kirche angesagt.

Ich möchte zum Thema Missbrauch zurückkommen. Am vergangenen Missbrauchsgipfel in Rom haben sich die Opfer erneut zu Wort gemeldet. Nach wie vor haben sie das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Wie müsste die Kirche, unabhängig von der Behandlung der Täter, mit den Opfern umgehen?

Die Opfer sexueller Gewalt sind heute in der Kirche jene, die symbolisch Christus am meisten repräsentieren, ganz im Sinne der Seligpreisung «Selig die hungern und dürsten nach Gerechtigkeit». Sie fordern mit Recht juristische Gerechtigkeit wie finanzielle Genugtuung.

Die Situation wird sich erst wesentlich ändern, wenn sich die kirchlichen Strukturen geändert haben, so dass fehlbare Priester und Bischöfe aus dem Amt entlassen werden können. Bisher haben erst wenige Staaten den Mut gehabt, dies zu verlangen. Die Kirche kennt noch keine entsprechenden Verfahren auf Ebene der Bischofskonferenz. Ohne die Einbeziehung von Juristinnen wird die kirchliche Straflosigkeit der priesterlichen Täter und der bischöflichen Vertuscher weitergehen.

Es ist ja schon erstaunlich, dass der christliche Glaube, der ja das persönliche Gewissen seiner Gläubigen schärfen soll, ausgerechnet bei den fehlbaren Priestern und Amtsträgern kaum einen Einfluss auf ihr Verhalten hat.

Ironie der Geschichte. Da gab doch schon vor 2000 Jahren einen Religionskritiker, der das glasklar gesehen hat: Jesus von Nazareth. Er sagte in Lukas 11,46: Ihr Gesetzeslehrer legt den anderen Bürden auf, aber ihr selber haltet euch nicht daran. Jesus kritisiert hier die eigene Religion und ihre Amtsträger.

Das «Pharisäer-Verhalten» ist nicht neu. Es existiert in jeder Religion, in der katholischen Kirche bricht dieser Widerspruch jetzt aktuell massiv auf. Am extremsten für mich war das Beispiel im Film «Gottes missbrauchte Dienerinnen». Man verurteilt theoretisch Abtreibungen, aber wenn eine ungewollte Schwangerschaft Priester und ihre eigene Karriere gefährden, drängen sie geschwängerte Frauen zur Abtreibung.

Wenn man die Eskalation der Ereignisse in den letzten Monaten anschaut, fürchtet man um die Zukunft der katholischen Kirche?

Man könnte austreten, das ist der eine Weg, den vor kurzem sechs profilierte Schweizerinnen gewählt haben. Aber ich für mich sehe mich mitverantwortlich für die rechtliche Zukunftsgestaltung der Kirche. Doch sie muss jetzt radikal umgebaut werden. Auch die Theologie kann die ungerechten Machtverhältnisse nicht mehr länger legitimieren. Und der Neubeginn muss die «Menschenwürde und die daraus fliessenden Menschenrechte», so das Vatikandokument Nostra aetate, Nr. 5, ins Zentrum stellen. Auch beim Missbrauch von kirchlichen Machtpositionen darf es kein Pardon mehr geben: Wenn jemand, der in der Kirche arbeitet, sich kriminell verhält, dann muss er zivilrechtlich verurteilt und danach aus allen kirchlichen Ämtern ausgeschlossen werden. Bereits der Kirchenvater Augustinus hat im 5. Jahrhundert gesagt. Mit Euch habe ich die Würde der Taufe gemeinsam, aber das Bischofsamt ist auch eine Gefahr für mich. Diesem Gefahrenpotential sollte man inskünftig durch Gewaltenteilung begegnen.

In der hierarchisch strukturierten Kirche könnte doch der Papst mit einem Federstrich alles ändern?

Der Papst könnte dies und manchmal fragt man sich schon, warum lässt er sich nicht von den Organen der Kinderrechtskonvention helfen gegen den sexuellen Machtmissbrauch.

Der jetzige Papst redet der «Dezentralisierung» in der Kirche das Wort. Franziskus wünscht sich, dass sich Rom mit vielen Fragen und Problemen gar nicht mehr befassen muss. Nicht jeder Bischof sollte mit einem Problem nach Rom gehen können. Es braucht viel mehr Dezentralisierung und Subsidiarität. Das sind Begriffe aus der katholischen Soziallehre, mit denen wir in der Schweiz ja gut vertraut sind: Von unten kann entschieden werden, was von unten gewachsen ist. Dieses Denken sollte auch in der katholischen Kirche Allgemeingut werden.

Auch wenn es um eine derart zentrale Frage geht, wie dem Zölibat für Priester oder das Frauenpriestertum?

An der kommenden Amazonas-Synode wird Bischof Kreutler ein Dokument vorlegen mit der Forderung, man soll in Brasilien für geweihte Priester neben dem Zölibat auch andere Lebensformen zulassen. Die Bischofskonferenz wird diese Frage diskutieren, bisher ein Tabu-Thema, und wohl einen Entscheid fällen. Der Papst selber meint, das sei eine «dezentralisierte Frage», sie solle von unten gelöst werden, nicht von oben beschlossen.

Bis jetzt höre ich aber von verschiedenen Bischofskonferenzen nicht viel dazu, auch nicht von jener der Schweiz. Wir haben in unserem Land schon seit über 30 Jahren vom Bischof beauftrage Theologinnen und verheiratete Diakone, die gemeinsam oft die ganze Last der Seelsorge tragen. Darum sollten jetzt Schritte Richtung Veränderung der Zulassungsbedingungen in der Schweiz entwickelt werden.

Wenn die Amazonas-Synode nun wirklich Viri Probati, verheiratete, bewährte Männer, akzeptieren würde, wäre das nicht ein Dammbruch …

Der Papst hat bereits signalisiert, dass er einen solchen Entscheid approbieren könnte. Das würde aber nur für Amazonien gelten, jede andere Bischofskonferenz muss dann diese Fragen selber prüfen und einen entsprechenden Vorschlag einbringen.

Zum Schluss, wann kommen denn endlich in der Kirche die grundlegenden Menschenrechte zum vollen Durchbruch?

Bis 2023 soll der Frauenanteil in den Leitungspositionen der deutschen Diözesen und der überdiözesanen Institutionen auf ein Drittel und mehr gesteigert werden. Damit erwarten sich die Bischöfe zu Recht eine nachhaltige Veränderung in der Leitungskultur. Die Bischöfe haben also faktisch eine Frauenquote eingeführt, um die Diversifizierung der Leitungspersonen durchzusetzen. Die Zielvorgabe von einem Drittel von Frauen in Leitungspositionen werde 2023 überprüft, sagte Bischof Franz-Josef Bode vor kurzem.

Ich bin gespannt, welche strukturellen Veränderungen die Schweizer Katholikinnen und Katholiken ihren Bischöfen auf einem Partikularkonzil abringen werden. Diese notwendige Dezentralisierung der Problemlösungen wäre ganz im Geiste von Papst Franziskus, so sein apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium Nr. 16. Persönlich bin ich der Auffassung, wir leben in einem der spannendsten Momente der Kirchengeschichte: Die «Berliner Mauer» zwischen Klerus und Laien ist am Zerbrechen.

Interview: Beat Baumgartner