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Milliardenverluste | Foto: Adrian Müller
Milliardenverluste | Foto: Adrian Müller

Schädliche Steuerpraktiken transnationaler Konzerne machen arme Länder noch ärmer.

Auf 160 Milliarden Dollar schätzte das christliche Hilfswerk Christian Aid im Jahr 2008 die Verluste, die Entwicklungsländer durch Steuerflucht, internationalen Steuerwettbewerb und schädliche Steuerpraktiken erleiden. Das renommierte britische Hilfswerk Oxfam schätzte diesen Verlust ein Jahr früher auf deutlich über 50 Milliarden Dollar.

Genaue Angaben über effektive Zahlen sind schwierig erhältlich. Aber selbst wenn es «nur» 50 Milliarden Dollars wären, entspricht dies deutlich mehr als der Hälfte des Betrags, den alle Industrieländer zusammen pro Jahr für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ausgeben.

Nicht nur Nestlé

Nicht nur Gelder von Privaten werden am Fiskus von Entwicklungsländern vorbeigeschleust. Transnationale Unternehmen (früher «Multis» genannt) verfügen über eine ganze Palette von Strategien, die es ihnen erlauben, Steuern zu sparen. Den Entwicklungsländern entgehen dadurch substantielle Finanzmittel, die sie für Investitionen in die lokale Entwicklung dringend benötigen würden.

Zu diesen transnationalen Firmen zählen nicht nur die grossen Lebensmittelmultis wie Nestlé oder Kraft, sondern auch multinationale Konzerne im Rohstoffbereich wie die in der Schweiz ansässigen Glencore oder Xstrata.

Geheime Verträge

In den Jahren zwischen 2003 und 2008 stiegen die Preise für viele Rohstoffe weltweit ständig. Trotzdem wuchsen die Staatseinnahmen in rohstoffexportierenden Ländern nicht. Die afrikanische Sektion des globalen Netzwerkes für Steuergerechtigkeit, in welchem Fastenopfer und Brot für alle Mitglieder sind, untersuchte im Jahr 2008 in sieben afrikanischen Ländern aktuelle und frühere Steuergesetzgebungen und Steuersätze. Zudem analysierte es die Gründe, die zu deren Veränderungen führten.

Sie fanden heraus, dass Minengesellschaften enorme Steuererleichterungen und Abgabenerlasse gewährt wurden. Dies geschah unter anderem auch in der Hoffnung, sich im vermeintlichen Steuerwettbewerb bessere Ausgangslagen für ihre Standorte zu sichern.

Viele Verträge mit Minengesellschaften sind geheim. Die Besitzverhältnisse der Minen sind oft schwer durchschaubar, da sie oft Tochter firmentransnationaler Konzerne gehören. Die Rechnungslegungsstandards sind so wenig harmonisiert, dass sie kreativen Buchhaltungspraktiken verschiedenste Möglichkeiten anbieten, um beispielsweise Gewinne als Verluste auszuweisen und so Steuern zu sparen.

Verluste für den Kongo …

Im Jahre 1980 betrug der Anteil des Minensektors am Gesamtsteuersubstrat der Demokratischen Republik Kongo 25%. Auch sein Anteil am Bruttoinlandprodukt betrug ein Viertel. Fünfundzwanzig Jahre später lieferte der Minensektor gerade noch 27 Millionen US Dollar an die Staatskasse, was 2,4% der Gesamtsteuereinnahmen entspricht. Der Anteil am Bruttonationaleinkommen ist gar um den Faktor 100 geschrumpft.

Das hat natürlich mehrere Gründe: die Kleptokratie des Diktators Mobutu Sese Seko, die instabile politische Situation nach seinem Wegputsch, die Kriegswirtschaft im Osten des Landes, die weitverbreitete Korruption, die marode Infrastruktur, die schwankenden Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt und andere mehr.

… Gewinne für die Schweiz

Nicht zu unterschätzen sind aber auch die generelle Intransparenz im Rohstoff- und Minensektor im Allgemeinen und die Steuervermeidungspraktiken transnationaler Konzerne.

Traurige Berühmtheit erlangte der Steuerbetrugsskandal des in der Schweiz ansässigen Holzgrosshandelsunternehmens Danzer. Greenpeace zeigte im Jahr 2008 in einer detaillierten Studie auf, wie Danzer und dessen Tochterunternehmen im Kongo grosse Verluste, in der Schweiz aber hohe Gewinne auswiesen. Gemäss Greenpeace verloren die beiden Kongo allein durch Danzers Steuervermeidungspraktiken beinahe 8 Millionen Euro.

Diese Summe entspricht den Kosten von Impfungen für 700’000 kongolesische Kinder oder fünfzigmal dem Gesamtbudget des Umweltministeriums der Demokratischen Republik Kongo.

«Überpreise»

Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) werden inzwischen 60% des Welthandels konzernintern abgewickelt. Bei diesem internen Handel von Waren wie Rohstoffen und Lebensmitteln, aber auch von Dienstleistungen können Mutterkonzerne und Tochterunternehmen untereinander Verrechnungspreise manipulieren. An sich müssten solche Geschäfte unter marktüblichen Preisen abgewickelt werden.

Innerhalb der Danzer-Gruppe beispielsweise legten deren Tochter SIFORCO mit Sitz in Kinshasa und deren Tochter INTERHOLCO mit Sitz in Baar in einem Greenpeace vorliegenden Vertragsentwurf fest, dass nebst dem offiziellen Marktpreis jährlich ein zusätzlicher Überpreis fixiert werde, der auf den Rechnungen verklausuliert dargestellt wird.

Dieser Überpreis ist direkt auf ein sogenanntes «Offshore»-Konto einzubezahlen. (Solche Konten befinden sich in einer Steueroase, also einem Land, das sich durch sehr niedrige Steuersätze oder ein ausgeprägtes Bankgeheimnis auszeichnet.) Das Geld entschwindet somit dem Zugriffsbereich des kongolesischen  Fiskus. Im Fall des besonders wertvollen Wenge-Holzes wurde dabei ein Überpreis von 70% festgesetzt, der nicht oder zumindest nicht in der Demokratischen Republik Kongo versteuert wurde.

Den Machenschaften entgegentreten

Diese gängige Praxis führt dazu, dass reiche Industriestaaten wie die Schweiz mit der einen Hand mässig grosszügige Hilfe in der Form von Zahlungen für  Entwicklungszusammenarbeit leisten. Mit der anderen Hand aber erlauben sie ansässigen Konzernen, von ihnen unterstützten Staaten dringend notwendiges, entwicklungsrelevantes Steuersubstrat zu entziehen.

Solchen Machenschaften gilt es vehement entgegenzutreten. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass Transnationale Konzerne zu mehr Transparenz gezwungen werden und ihre Rechnungslegung nach Ländern lückenlos offenlegen müssen.

Dabei sollen sie angeben, in welchen Ländern sie und ihre Tochterfirmen tätig sind, unter welchen Namen sie auftreten und welche Finanzergebnisse sie in den jeweiligen Ländern erzielt haben. Dabei sind auch die an die Behörden abgeführten Steuern am jeweiligen Standort sowie die vollständigen Gehaltskosten und die Anzahl der Mitarbeitenden aufzuführen.

Vorbildliche USA

Solche Vorschriften können national (auch in der Schweiz) und international eingeführt werden. Dazu braucht es aber den politischen Willen der Industriestaaten. Im Juli letzten Jahres verabschiedete der US-Kongress ein bahnbrechendes Gesetz, das sämtliche in den USA zugelassenen Öl-, Gas- und Minenkompanien zwingt zu veröffentlichen, wie viel Geld sie den USA, aber auch allen anderen Staaten, in denen die Firma tätig ist, bezahlt haben.

Die EU-Kommission sprach sich im April 2010 dafür aus, dass die internationalen OECD-Leitsätze eine nach Ländern gegliederte Rechnungsablage verlangen.

Kühle Antwort

Nationalrätin Chiara Simoneschi-Cortesi wollte im Juni vom Bundesrat wissen, ob auch er sich für diese Neugestaltung der OECD Leitsätze einsetzen würde oder ob er allenfalls Alternativen vorschlagen werde.

Die Antwort des Finanzministeriums fiel im Kern kühl aus: «Nach heutiger Auffassung reichen die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften, welche multinationale Unternehmen anwenden, aus.» Der Bundesrat halte die aktuellen Vorschriften zur Anwendung marktüblicher Preise für genügend, würde sich aber selbstverständlich an allfälligen internationalen Debatten für eine Verschärfung der Leitsätze beteiligen.

Beherzteres Auftreten

Dass diese Vorschriften bezüglich Verrechnung marktüblicher Preise nachweislich (siehe oben der Fall Danzer) auch von Schweizer Unternehmen unterlaufen wurde, scheint unserer Regierung unbekannt.

Fastenopfer und Brot für alle versuchen daher mit ihrer Petition «Unternehmen müssen Menschenrechte achten», den Bundesrat in dieser für die Entwicklungsländer überlebenswichtigen Frage für ein beherzteres Vorgehen zugunsten der Armen zu sensibilisieren.

Mit der Unterzeichnung unserer Petition leisten Sie dazu einen Beitrag – vielen Dank!

Petitionsbogen kann man bestellen bei:

Fastenopfer
Alpenquai 4
6002 Luzern
041 227 59 59

oder direkt herunterladen bei:

http://www.rechtaufnahrung.ch/petition

Markus Brun, Fastenopfer
Fachbereich Entwicklungspolitik und Grundlagen