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Was tut FI für Migranten?

Nach der UNO ist ein Migrant eine Person, die seit mehr als einem Jahr ausserhalb ihres Herkunftslandes lebt. Gemäss dieser Umschreibung kommt die UNO im Jahre 2005 auf eine Schätzung von welt- weit 200 Millionen Migrant(inn)en, wovon beinahe 5 Prozent Flüchtlinge sind. Die so verstandene Migration macht einen Anteil von etwa 3 Prozent der gesamten Weltbevölkerung aus.

Es gilt natürlich zu unterscheiden zwischen freiwilligen und unfreiwilligen, zwischen politischen und wirtschaftlichen, aber auch zwischen legalen und illegalen Migrant(inn)en. Und ebenso überschneiden sich alle die erwähnten Personengruppen – was die Sache noch komplizierter macht.

«Regulär – irregulär»

Um mit dem Phänomen einigermassen umgehen zu können, beschränkt man sich oft auf die Unterscheidung «regulär – irregulär». Als regulär werden Migranten angesehen, wenn sie eine Landesgrenze mit offiziellen Dokumenten überschreiten – was noch lange nicht heisst, dass dies freiwillig oder nur aus wirtschaftlichem Anlass geschieht.

Zahlen liegen in diesem Bereich keine vor. Es ist nur sicher, dass der Anteil der regulären Migrant(inn)en weitaus grösser ist als derjenige der irregulären.

Es gibt auch Positives

Die Migration weist durchaus positive Aspekte auf, besonders heute in einer «globalisierten» Welt: Kulturaustausch, Belebung der Wirtschaft, Aktivierung der Gesellschaft, Erneuerung alter Gewohnheiten u.a.m.

Vielleicht wäre es für uns Schweizer nicht abwegig, den Umstand zu reflektieren, dass unsere moderne Staatsform letztlich auf die Initiative aktiver «Ausländer» des 19. Jahrhunderts zurückgeht…

In der Diskussion stehen jedoch vorwiegend negative Aspekte im Vordergrund: fehlende Arbeitsplätze (und damit gefährdete Existenzsicherung) sowie Angst vor Verfolgung auf Seiten der Migranten – ausgetrockneter Arbeitsmarkt sowie Misstrauen gegenüber Fremden (und damit verbunden der Vorwurf mangelnder Integration).

Weil zudem die irreguläre Migration für die Aufnahmeländer unüberschaubar ist, erweckt sie bei der sesshaften Bevölkerung Unbehagen und Zurückhaltung, was durch politische Agitation rücksichtslos ausgenützt und verschärft wird.

So werden bei der irregulären Migration oft kurzerhand alle zu Asylbewerbern und diese wiederum zu illegalen Migranten gestempelt. Gerade dadurch wird ihnen der Zugang zur regulären Migration erschwert.

Jedenfalls führt eine solche pauschale Aburteilung von Seiten der medial gesteuerten Bevölkerung häufig dazu, dass die Betroffenen geradezu in die Illegalität getrieben werden.

Kriminalisierung

Denn der Schritt zu einer kriminellen Tat ist nicht weit: Transportspezialisten offerieren willigen Migranten gegen Bezahlung begleitete Transportmöglichkeiten unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften und offiziellen Kanäle. Solche Schlepper verlangen beispielsweise für die Reise von Afrika nach Europa etwa 8000 Franken.

Am Ende des Transportes angelangt, stehen viele der irregulären (und manchmal auch illegalen) Migranten buchstäblich vor dem Nichts. Sie müssen gezwungenermassen Schwarzarbeit leisten, um ihr nacktes Leben zu erhalten. Da werden sie denn leicht von Ausbeutern abgefangen, die sie dann unter (lebenslangen!) unmenschlichen Anstellungs- und Arbeits-Bedingungen zu regelrechten Arbeitssklavinnen und -Sklaven machen (vor allem Mädchen und Frauen in der Prostitution).

Es sei hier mit aller Deutlichkeit festgehalten: Kriminell sind nicht die Migranten und Migrantinnen, sondern ihre Ausbeuter!

Was tut die UNO?

Die UNO verfügt über verschiedene Instrumente, um solchen Missständen zu begegnen oder um wenigstens das Los der Betroffenen etwas zu mildern. Hier seien fünf der wichtigsten genannt:

  • UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees): das UNO-Flüchtlingshilfswerk, eine der grössten Einrichtungen in ihrer Art. Es ist verantwortlich für die Erfüllung des Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (vom 28. Juli 1951), setzt sich aber vermehrt auch für die Binnenvertriebenen ein, welche die Anzahl der Flüchtlinge um das 2½-fache übertreffen (vgl. weiter unten).
  • Wanderarbeiterkonvention (vom 18. Dezember 1990): Sie ist erst von 37 Ländern ratifiziert worden. Die Schweiz ist noch nicht dabei, ebenso Deutschland und Österreich. Zur Überprüfung dieses Übereinkommens gibt es einen Ausschuss für die Rechte der Wanderarbeitnehmer(der aber nur in den Vertragsstaaten aktiv werden kann).
  • Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migranten und Migrantinnen (Jorge A. Bustamante, Mexiko): Er verfasst regelmässig Berichte über die entsprechende Situation in bestimmten Ländern.
  • Repräsentant des Generalsekretärs für die Menschenrechte von Binnenvertriebenen (Walter Kälin, Schweiz): Er hat ähnliche Funktionen wie ein Sonderberichterstatter. Zusätzlich hat er die Aufgabe, die Öffentlichkeit über das Faktum der IDPs zu informieren. (IDP: Internally Displaced Person. Binnenvertriebene sind Flüchtlinge, welche die eigene Landesgrenze nicht überschreiten, sondern innerhalb ihres Landes in eine andere Region flüchten.)
  • Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel (Sigma Huda, Bangladesch): Sie verfasst neben ihren Berichten zusätzlich Empfehlungen und Dringlichkeitsappelle.

 

Und Franciscans International?

FI setzt sich für alle diese und weitere UNO-Aktionen ein, und zwar auf verschiedene Art und Weise; vielfach in Zusammenarbeit mit anderen Nicht-Regierungs-Organisa-tionen/NGOs mit ähnlicher Zielsetzung, zum Beispiel:

  • Während der Sitzung des Menschenrechtsrates im September 2006 engagierte sich FI – unterstützt von Human Rights Watch – in einem gegenseitigen Gedankenaustausch mit dem Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migranten und Migrantinnen zu drei wichtigen Themen (s. Kasten: Im Gespräch …).
  • Im November 2006 organisierte FI in Grottaferrata bei Rom ein Seminar für 12 Schwestern der FMM (Franciscans Missionaries of Mary) aus Europa. Themen waren: Migration, Menschenhandel und zwangsweise Umsiedlung. Es wurden Informationen und Handlungskompetenzen vermittelt, damit sich die Schwestern an ihren Wirkungsstätten wirkungsvoll im Sinne der Menschenrechte einsetzen können.
  • Im selben Monat verfassten FI und Anti-Slavery International ein Arbeitspapier, in welchem im Rahmen der Mandatsverteilung im neuen Menschenrechtsrat anhand verschiedener Argumente vorgeschlagen wurde, die Arbeitsgruppe der Subkommission für moderne Formen der Sklaverei durch einen Sonderberichterstatter zu ersetzen.
  • Einen Monat später führte FI für Personen aus der franziskanischen Familie, die Teil einer regionalen Arbeitsgruppe für Migration der französischen Schweiz sind, einen Workshop durch.
  • Im Allgemeinen und Speziellen geht es um die Aktivierung von franziskanischen Schwestern und Brüdern an der Basis im Vorfeld des periodischen Berichtes eines Ausschusses oder Sonderberichterstatters.
  • Dazu gehört auch die Herausgabe eines Leitfadens (Handbook/Manuel) über den Menschenhandel auf Englisch und Französisch (Neuauflage in Planung) sowie eines entsprechenden Dokumentes für die USA (auf Wunsch der Franziskanischen Familie in den USA). Darin sind die wichtigsten Angaben zu den bestehenden Verträgen enthalten sowie eine Darlegung der Schwerpunkte, nach denen ein gezieltes Vorgehen sinnvoll ist.
  • Wichtig sind regelmässige Seminare zum Thema Menschenhandel und Zwangsarbeit für franziskanische Brüder und Schwestern an der Basis (auf Englisch und Französisch). Sie dauern drei Tage und finden meistens in Genf statt.
  • Und schliesslich sei die Teilnahme an einem Kolloquium über den Menschenhandel am «Institut des Droits de l’Homme de Lyon» erwähnt (im Mai 2004). Hier ging es unter anderem darum, die gesetzgeberische Situation auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene zu untersuchen. Ebenso wurden Fachleute auf universitärer Stufe – vor allem Jus-Studierende – für diese Problematik sensibilisiert.

Wesentlich ist in jedem Fall die Kooperation zwischen NGOs, Regierungs-Mitgliedern (von Staaten, die eine ständige Vertretung in Genf haben), UNO-Beamten und Mitarbeiter(innen) an der Basis.

Jürg Schäfer

 

Literatur:

Walter Kälin/Jörg Künzli: Universeller Menschenrechtsschutz (Helbing & Lichtenhahn, Basel) 2005, ISBN 3-7190-2459-8; umfangreiche Einführung in die Probleme rund um die Menschenrechte aus juristischer Sicht 501 S.)

 

Schwerpunkt der Kapuziner

Auf dem Generalkapitel (Spätsommer 06) sind besorgte Stimmen laut geworden, der Orden scheine sich auf sich selbst zu konzentrieren und dabei zu vergessen, dass er mitten in dieser Welt existiert. Um diese Gefahr zu vermeiden und den Menschen unserer Zeit, besonders den Ärmsten und am meisten Heimgesuchten, nahe zu bleiben, beabsichtigen wir, weiterhin unser Sekretariat für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung aufrecht zu erhalten. Wir werden ihm die Aufgabe übertragen, dem Phänomen der Migrationen, das unsere Zeit mehr und mehr kennzeichnet, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und nachzudenken, wie der Orden ihm auf geeignete Weise begegnen könnte.

Aus dem 1. Rundschreiben des neu gewählten Generalrates der Kapuziner, 25. Januar 07

 

Im Gespräch

FI behandelte im Gespräch mit dem Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migranten und Migrantinnen die Themen:

  • Eine Brücke zu bauen zwischen den statistisch erhobenen Daten und ihrer Umsetzung in aktuelle Standards der Menschenrechtsnormen
  • Einbau von Schutzmassnahmen für die Migrant(inn)en in das Mandat der UNO
  • Besondere Berücksichtigung von Frauen in «unsichtbaren» Arbeitsstellen wie denjenigen als Hausange

 

ite2007-5

Franciscans International

ite 2007/5

Eine Stimme für die Schwachen
Abschied von der Menschenrechts-Kommission
Wenn Menschen auswandern