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In den 60er- und 70er-Jahren, unter dem Francoregime, war für viele junge Spanier die Alternative klar: Revolution oder Auswandern. Da es unter Franco nicht möglich war, Revolution zu machen, blieb nur das Auswandern.

Die Verdammten dieser Erde

Die ersten Emigranten waren jene jungen Leute, die aus den armen Provinzen des Landes bereits vorher in die Hauptstadt Madrid emigriert und dann ins Ausland weitergezogen waren. Auswandern oder Revolution Der zweite Schub waren Landarbeiter und Tagelöhner, die gezwungen waren, unter unmenschlichen Lebensbedingungen dahinzuvegetieren. Für eine ganze Generation bildete die Emigration die einzige Überlebensmöglichkeit. Diese jungen Leute waren in hohem Mass bereit zu arbeiten, sie waren zugriffig und erfüllt von einem klaren Ehrgefühl.

Davon hat unsere Wirtschaft ihren Profit gezogen. Die ersten Emigranten waren allerdings oft Analphabeten. Aufgewachsen auf dem Land, hatten sie keine Gelegenheit gehabt, die Grundschule zu besuchen. Ihnen fehlten dazu die finanziellen Mittel oder die notwendige Zeit. Das Arbeiten auf dem Feld war für ihre Eltern wichtiger. Von Kinderrechten sprach damals noch niemand.

Wegen ihrer mangelnden Ausbildung blieben die Emigranten wie im übrigen Europa, so auch in der Schweiz ungelernte Handlanger; sie waren die ewigen Underdogs, deren Aussichten auf sozialen Aufstieg gleich null waren.

Die Verdammten im Wartesaal

Bis in die späten 70er-Jahre wurde die schweizerische Einwanderungspolitik sehr restriktiv gehandhabt. Es war die Zeit der Saisonarbeiter. Im Frühling kamen sie in die Schweiz, im Herbst mussten sie wieder gehen. Arbeitsbewilligungen gab es nur, wenn die Bewerber die strenge sanitarische Untersuchung ohne die geringste Beanstandung überstanden hatten.

Leute, die man für ungeeignet hielt und die dem geforderten Profil nicht entsprachen, wurden sofort nach Hause geschickt. Die, die bleiben konnten, waren strengen Einschränkungen unterworfen. So durften sie zum Beispiel keine Wohnungen mieten. Man pferchte sie in engen Holzbaracken zusammen; für Privatsphäre gab es keinen Platz. Familiennachzug war nicht gestattet, ebenso wenig ein Wechsel des Arbeitsplatzes. Wer hat damals von dieser Situation profitiert? Es waren vor allem für Schweizer wenig attraktive Wirtschaftsbereiche: Landwirtschaft, Hotellerie und Baugewerbe waren froh um die unqualifizierten ausländischen Arbeitskräfte.

Hatte ein Saisonnier einige Saisons in der Schweiz gearbeitet, konnte er den Ausweis B beantragen. Dieser Ausweis gab ihm die Möglichkeit, seine Familie nachziehen zu lassen.

Die Politik der Beschränkungen

In den 60er-Jahren nahm die Zahl der Immigrantenstark zu; sie erreichte etwa 15% der einheimischen Bevölkerung. Bei nicht wenigen Schweizer Bürgern kam die Angst hoch, von den Ausländern überfremdet zu werden. Um diesen Befürchtungen entgegenzutreten, wurden Kontingentierungsmassnahmen beschlossen; mit ihrer Hilfe sollte die Zunahme der ausländischen Bevölkerung beschränkt werden. Die Schwarzenbach-Initiative, die in der Volksabstimmung mit 54% verworfen wurde, war ein deutliches Alarmzeichen.

Während der Rezessionsjahre 1973/74 wurden die Saison- oder Jahresaufenthalter zu einer bequemen Manövriermasse. Mit ihrer Entlassung liess sich der Rückgang der Wirtschaft gut kompensieren: Mehr als 200000 Saisonniers mussten das Land verlassen. Im Jahr 1980 war der Anteil der ausländischen Bevölkerung auf 14,8% zurückgegangen.

Solidarisch sein

In den 80er-Jahren folgte dann die Politik der drei Kreise: Für den ersten Kreis, der die Bürger der europäischen Staaten erfasst, galt die volle Personenfreizügigkeit; ein zweiter Kreis erfasst gewisse traditionelle Rekrutierungsländer der Schweiz, so etwa die Vereinigten Staaten, Neuseeland, Kanada und Australien; dem dritten Kreis wurde der Rest der Welt zugeordnet. Die Politik der drei Kreise sollte die nationale Identität, den sozialen Frieden und das demographische Gleichgewicht garantieren.

Die bilateralen Verträge, die die Schweiz im Jahr 2002 mit der Europäischen Union abgeschlossen hat, haben dem Saisonnierstatut glücklicherweise ein definitives Ende gesetzt. Trotz kirchlicher Unterstützung war eine frühere Initiative mit dem Ziel, dieses Statut abzuschaffen, im Jahr 1982 mit 82% Nein-Stimmen verworfen worden.

Seelsorgliche Situation

Die seelsorglichen Zielsetzungen der Anfänge sind heute selbstverständlich zu hinterfragen. Die Zeiten haben sich geändert. Wir haben es unterdessen bereits mit der vierten Generation der Einwanderer zu tun. Sollte diese allenfalls noch in der Missione Espanola getauft werden, so kann man davon ausgehen, dass sie den Rest ihrer kirchlichen Sozialisation in der Ortspfarrei erhalten.

Spanische Einwandererkinder stossen heute sicher auf weniger Schwierigkeiten als die früheren Generationen. Entscheidend für die gesellschaftliche und kirchliche Integration sind die familiären Verhältnisse.

Viele junge Leute aus der vierten Generation stammen aus nationalen Mischehen. Wenn sie wollen, können sie über das schweizerische und über das spanische Bürgerrecht verfügen. Ihre Integration in die Schweiz ist zu einem grossen Teil vom Verhalten der Eltern bestimmt, von deren positiven oder negativen Erfahrungen mit der Anpassung und Integration, selbstverständlich auch von der Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft und Ortskirche, sie voll integrieren zu wollen.

Integration – Gemeinschaft

Der Übergang von der Spaniermission zur örtlichen Pfarrei vollzieht sich als ein Prozess, der zwischen den Fremden und den Einheimischen abläuft. Es handelt sich um einen Prozess, den man nicht autoritär verordnen kann. Er lässt sich aber fördern, wenn dafür gesorgt ist, dass die notwendigen Voraussetzungen dieses Prozesses, etwa die Anerkennung gleicher Rechte und Pflichten, durchgesetzt werden.

Der Spanierseelsorger steht gleichzeitig im Dienst des Emigranten und im Dienst der örtlichen Pfarrei. Er sollte zwischen den beiden Gemeinschaften und den beiden Kulturen so etwas wie eine Brücke bilden. Er, der ja selber ein Fremder ist, wird seinen Landsmännern und -frauen vorangehen; er wird ihnen aufzeigen, wie sie zu einer kulturellen und religiösen Identität finden und gleichzeitig die beiden unterschiedlichen Welten miteinander ins Gespräch bringen.

Heute leben nur noch 70000 Spanier in der Schweiz, früher waren es zeitweise bis gegen 170000 gewesen. Aber auf ein neues Phänomen muss man unbedingt noch hinweisen. In der Schweiz leben unterdessen Südamerikaner aus 23 verschiedenen Ländern. Sie machen, vor allem in Genf, Bern und Zürich, bis gegen 60% der spanischen Gemeinden aus. In der Schweiz zählen wir ungefähr 50000 Katholiken, die aus dem spanischen Südamerika stammen. Man darf nicht übersehen: Zwischen einem Menschen aus Peru und einem Chilenen sind die kulturellen Unterschiede manchmal nicht geringer als die zwischen einem Spanier und einem Schweizer.

Worin besteht die Arbeit des Missionars?

Der Missionar darf sich nicht auf das Spenden der Sakramente einschränken lassen. Er steht im Dienst des ganzen Menschen. Er ist darum auch Sozialarbeiter und engagiert sich bei der Suche nach Arbeit und Wohnung. Er ist oft auch eine Art Friedensrichter bei Familien- und Partnerschaftsproblemen. Manchmal arbeitet er als Ratgeber in Rechtsfragen, gelegentlich auch als Übersetzer beim Arzt, in den Betrieben und vor Gericht.

Miguel Bianco
Übersetzung: Thomas M. Huber

 

ite2008-5

Seelsorge für Einwanderer in der Schweiz

ite 2008/5

In der Kirche ist niemand fremd
Auswandern oder Revolution
Viele Völker – eine Kirche