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1959 wurden die Rechte des Kindes verfasst, um Kindern von der Geburt bis zum 18. Altersjahr einen speziellen Schutz zu gewähren. Am 20. November 1989 wurde dieses Papier als UNO-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Ausser den USA und Somalia haben alle Staaten dieses Abkommen unterzeichnet. Nur wenn sich alle bemühen, in ihren alltäglichen Entscheidungen und Handlungen das Wohl des Kindes ernst zu nehmen und seine Meinung zu erfragen, werden die Kinderrechte als Teil unserer Rechtsordnung verstanden.

Informieren

Damit die Kinderrechte überhaupt umgesetzt werden können, müssen die Kinder und Erwachsenen in geeigneter Form darüber informiert werden. Eine Umfrage bei den Bildungsdirektionen ergab, dass sie nur im Berner Lehrplan obligatorisch festgeschrieben sind. In allen anderen Kantonen würden sie je nach Interesse der Lehrperson behandelt. Die Stiftung pro juventute hat im Kanton Zürich das Projekt «Kinder lernen ihre Rechte kennen» lanciert. Finanziert wurde es durch den Fonds «Für Menschenrechte – Gegen Rassismus» des Eidgenössischen Departements des Innern sowie der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.

Rechte und Pflichten

Die Schülerinnen und Schüler der vierten, fünften und sechsten Klasse erfahren an einem Impulstag, dass ihnen fundamentale Rechte zustehen. Sie erfahren aber genauso, dass das Recht des Einen das Recht des Anderen tangieren kann und faire Lösungen ausgehandelt werden müssen. Die Kinder werden mit staatsbürgerlichem Denken vertraut gemacht, da Rechte und Pflichten im Zusammenleben immer wieder neu diskutiert werden müssen. Die Eltern erhalten ein Elterndossier (in diverse Sprachen übersetzt), das sie über den Impulstag informiert. Nach Bedarf bietet pro juventute Elternabende an. Um die Lehrpersonen zu entlasten, führen speziell ausgebildete Wanderlehrkräfte die Impulstage durch. Ausserdem stellt pro juventute einen Materialkoffer mit Büchern und Anregungen zu Spielen zur Verfügung. Während der Pilotphase wurde das Projekt von 36 Mittelstufenklassen in Anspruch genommen. Rund 900 Familien wurden auf diese Weise mit der UNO-Kinderrechtskonvention vertraut gemacht. Die Projektleiterin von pro juventute, Maya Bührer, möchte den Impulstag in Zukunft auch in anderen Kantonen nach demselben Muster anbieten.

Verpflichtend

Mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, den Ausschuss der Vereinten Nationen über die Massnahmen zu informieren, die sie zur Verwirklichung dieser Konvention getroffen haben. Insbesondere soll über die erzielten Fortschritte, aber auch über bestehende Schwierigkeiten bei deren Umsetzung informiert werden. Anlässlich des letzten Berichts, den die Schweiz dem UNO-Ausschuss vorgelegt hatte, verfasste eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen einen so genannten Schattenbericht. In seinen Schlussbemerkungen gab der UNO-Ausschuss (2002) rund 30 Empfehlungen an die Schweizer Regierung ab zur Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Schweiz soll handeln

Das 2003 von 25 Organisationen gegründete Netzwerk Kinderrechte Schweiz forderte an einer Fachtagung im 2005 die Schweiz zum Handeln auf. Das Netzwerk bemängelte, dass es keine Kinder- und Jugend-Ombuds- stelle gäbe, welche Gesetze und Entscheidungen auf ihre Kinderverträglichkeit prüfe. Behörden, Gerichte und die Politik würden oft andere Interessen in den Vordergrund stellen als den Grundsatz des übergeordneten Kindeswohls. Als Beispiel führt das Netzwerk die Gefahr bei internationalen Adoptionen oder internationalen Kindesentführungen an. Ausserdem wies es auf folgende Punkte hin:

Kinderarmut

Immer mehr Familien werden aufgrund von tieferen Löhnen und mangelnden Ergänzungsleistungen an den Rand des Existenzminimums getrieben. Fehlende Betreuungsstätten für Kinder erschweren es den Eltern, höhere Einkommen zu erwirtschaften. Kinder allein erziehender Eltern sind am häufigsten von materieller Armut betroffen. Laut einem Bericht der pro juventute fallen 29,2 Prozent aller Haushalte mit allein Erziehenden in die Kategorie der Working-Poor.

Gewalt

In der Schweiz gibt es nach wie vor kein Gesetz, das die Körperstrafe und andere erniedrigende Behandlungen von Kindern verbietet. Diverse Zahlen belegen, dass jedes dritte bis fünfte Mädchen und jeder siebte bis zehnte Knabe bis zum 16. Lebensjahr mindestens einen sexuellen Übergriff erfahren muss.

Gesundheit

Der Bund hat den nationalen Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder gestrichen. Die Schweiz hat die zweithöchste Jugend-Suizid-Rate von Europa. Suizidgefährdete Jugendliche und ihr Umfeld brauchen eine besondere Betreuung. Trotz Bewegungsarmut und Übergewicht streicht der Bund Bei- träge für Jugend und Sport. Kinderschutzmassnahmen gegen den Tabakkonsum von Jugendlichen sollen durchgesetzt werden. Die gescheiterte Revision des Betäubungsmittelgesetzes muss an die Hand genommen werden. Bis zu 7000 Mädchen sind bereits beschnitten oder gefährdet. Personen in Medizinalberufen müssen ausgebildet werden.

Asylsuchende

Die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes im Kanton Genf beobachten vermehrt ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Ausserdem fehlt es an einer einheitlichen Politik für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Vieles hängt vom Goodwill der einzelnen Kantone ab.

Jay Altenbach, Dornach
Co-Redaktionsleiterin bei der Kinderzeitschrift JUMI (Jugend und Mission)

 

Weitere Informationen findet man unter:

http://www.projuventute.ch

http://www.netzwerk-kinderrechte.ch

http://www.unicef.ch

 

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