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Es lebe der Menschenrechts-Rat

«Wir erleben einen historischen Moment», meinte die Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey, als am 19. Juni 2006 der neu geschaffene Menschenrechts-Rat im Genfer Palais des Nations seine erste Sitzung abhielt.

Schweizer Vorschlag

Vor allem die westlichen Staaten waren mit dem Vorgänger-Gremium, der UNO-Menschenrechts-Kommission, sehr unzufrieden. Der Berner Staatsrechtler Walter Kälin entwickelte darum eine Alternative. Obwohl erst vor kurzem UNO-Mitglied geworden, gelang es der Schweiz, der Idee zum Durchbruch zu verhelfen.

Nochmals Bundesrätin Calmy-Rey: Der Rat solle «einen direkten Einfluss auf den Alltag der Menschen haben, insbesondere jener, deren Rechte verhöhnt werden». Die Hoffnungen in die höchste UNO-Instanz gegen Folter, Unterdrückung und staatliche Willkür waren offensichtlich gross. Wie weit wurden sie erfüllt? Bevor wir dieser Frage ganz kurz nachgehen, werfen wir einen Blick auf das (Nicht)Funktionieren der bisherigen Menschenrechts-Kommission.

Menschenrechts-Kommission (CHR)

Das zentrale Organ der UNO im Bereich der Menschenrechte war bis vor anderthalb Jahren die Menschenrechts-Kommission. Sie war vom Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC: Economic and Social Council) eingesetzt worden und zählte 53 Mitgliedstaaten. Diese wurden vom ECOSOC auf drei Jahre gewählt. Die CHR traf sich jährlich im Frühling zu einer sechswöchigen Sitzung in Genf.

Die Hauptaufgabe der CHR bestand ursprünglich darin, eine schriftlich verbindliche Fixierung der Menschenrechte vorzubereiten. Sie hat nicht nur die Erklärung der Menschenrechte entworfen, sondern auch verschiedene andere Dokumente im Bereich der Menschenrechte vorbereitet. Zudem sind im Laufe der Zeit weitere Aufgaben hinzugekommen, so unter anderem:

  • Das Erarbeiten neuer verbindlicher menschenrechtlicher Massstäbe (so genannter Standard-Setting)
  • Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen
  • Förderung der Menschenrechte

Sonderberichterstatter

Zur Erfüllung dieser weitergehenden Aufgaben erliess der ECOSOC am 6. Juni 1967 die Resolution 1235, die es der CHR erlaubte, sich öffentlich mit Menschenrechtssituationen in spezifischen Ländern zu befassen. Am bekanntesten sind jedoch die thematischen Mandate der verschiedenen Sonderberichterstatter geworden.

Die Sonderberichterstatter(innen) sind gehalten, auf dem ihnen zugewiesenen Teilgebiet der Menschenrechte Informationen zu sammeln und zu analysieren, um auf diese Weise ein möglichst komplettes Bild der entsprechenden Sach- und Rechtslage zu schaffen. Ausserdem sollen sie Empfehlungen zur Verbesserung der Situation abgeben. Dabei können auch Informationen von Drittpersonen ausgewertet werden, wie etwa von NGOs (NGO: Non-governmental Organization – Nichtregierungsorganisation).

Rassismus in der Schweiz?

Beispielsweise hat Ende März 2007 der UNO-Sonderberichterstatter über Rassismus, Doudou Diène, in seinem Bericht festgehalten, dass in der Schweiz eine rassistische und fremdenfeindliche Dynamik anzutreffen sei. Es gebe in der Schweiz politische Parteien mit rassistischen und fremdenfeindlichen Plattformen. (Amnesty International hat Ende Mai 2007 mit der Feststellung nachgedoppelt, in der Schweiz herrschten Rassismustendenzen, die weitgehend bagatellisiert würden.)

Kritik

Bemängelt wurde vor allem, dass die CHR an Glaubwürdigkeit verloren habe: Gewisse Mitgliedstaaten seien nicht bereit, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen, sondern liessen sich in dieses Gremium wählen, um Kritik an bestimmten Ländern zu ver-  hindern. Auch sei die Wirksamkeit der CHR beschränkt, da sie nicht permanent tage und viele ihrer Entscheide  den Umweg über ECOSOC und Generalversammlung machen müssten, bevor sie in Kraft treten könnten.

UNO-Generalsekretär Kofi Annan nahm diese Kritik in seinem Reformbericht vom März 2005 auf und schlug  die Bildung eines Menschenrechts-Rates vor. Dieser Rat solle weniger Mitglieder als die CHR enthalten Und er solle permanent tagen.

Menschenrechts-Rat (HRC)

Am 15. März 2006 beschloss die Generalversammlung mit 170 Stimmen, 4 Gegenstimmen (Israel, Marschall Inseln, Palau und USA) sowie 3 Enthaltungen (Weissrussland, Iran und Venezuela) die Schaffung eines Menschenrechts-Rates als Unterorgan der Generalversammlung mit Sitz in Genf.

Der neue Rat besteht aus 47 Mitgliedstaaten, die mit absolutem Mehr auf drei   Jahre gewählt werden, für höchstens zwei Amtsperioden. Er tagt mindestens drei Mal im Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen.

In seinem ersten Jahr hat der HRC bereits fünf ordentliche und vier ausserordentliche Sitzungen abgehalten: Dabei ging es nicht nur um aktuelle Fälle von Menschenrechtsverletzungen (z.B. Darfur), sondern vor allem auch um das weite Gebiet der Verfahrensfragen, die von der CHR auf den HRC übertragen werden müssen.

Insbesondere hat sich in den vergangenen Jahren eine gute Form der Zusammenarbeit der CHR mit den NGOs herausgebildet, die natürlich jetzt im neuen HRC nicht verloren gehen soll. In diesem Bereich bedarf es vor allem der Geduld und der Ausdauer aller Beteiligten, abgesehen davon, dass die zu erhoffenden Resultate nicht spektakulär ausfallen werden.

Schliesslich ist als wichtigste Neuerung die Schaffung eines periodischen universellen Lageberichtes zu den Menschenrechten zu erwähnen. Darin erstattet der Menschenrechts-Rat regelmässig Bericht über die Menschenrechtssituation in allen Ländern der Welt. Faktisch werden jedes Jahr 48 Länder untersucht, wobei die Mitgliedländer des Menschenrechts-Rates während ihrer Mitgliedschaft drankommen. Zur Berichterstattung können auch Informationen von NGOs beigezogen werden.

Wenig Begeisterung

Eine erste Bilanz des Menschenrechts-Rates fällt nicht gerade begeisternd aus. Die Zürcher Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi bilanziert: «Der Menschenrechts-Rat hat den Glaubwürdigkeitstest noch nicht bestanden.»

Allerdings: Erfolge sind auf diesem Gebiet kaum direkt feststellbar und messbar. So hat die indische Regierung vor einem halben Jahr dekretiert, den Unterschied zwischen christlichen und hinduistischen Dalits aufzuheben. Dies kann durchaus auf die Bemühungen des Menschenrechts-Rates zurückgeführt werden – auch wenn dies nirgends klar festgeschrieben ist.

Jürg Schäfer
Walter Ludin

 

Quellen

  • Walter Kälin/Jörg Künzli: Universeller Menschenrechtsschutz, Basel 2005 (vgl. Literatur unter «Migration»
  • http://www.ohchr.org (in allen 6 UNO-Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch oder Russisch)
  • Tages-Anzeiger, 12. Juni 2007: «Die hohen Erwartungen an den Rat haben sich bisher nicht erfüllt.»

 

Erklärung der Menschenrechte
§ 1: Von Geburt ist jeder Mensch frei und ebenbürtig an Würde und Rechten. Er ist ausgestattet mit Verstand und Gewissen und soll dem Mitmenschen in geschwisterlicher Gesinnung begegnen

ite2007-5

Franciscans International

ite 2007/5

Eine Stimme für die Schwachen
Abschied von der Menschenrechts-Kommission
Wenn Menschen auswandern