courtesy

Besuchen Sie unseren neuen Shop. Sie finden ein vielfältiges Kartensortiment und gesegenete Kerzen. Wir freuen uns auf Sie. Herzlichen Dank für Ihre Bestellung!

– Auf der Suche nach den Laien
– Das Apostolat der Laien
– Örtliche Gemeinschaften geben der Kirche ein neues Gesicht
– Wir sind mit Freude und Engagement dabei
– Es hat mich zum kirchlichen Engagement hingezogen
– Sich verschenken und in den Dienst anderer stellen
– «Gemeinsames Leben» ist das Motto der Kirche im Jura
– Symbolhandlungen sind speziell und haben etwas Geheimnisvolles
– Eine Laiin in kirchlicher Leitungsverantwortung
– Meine Motivation ist die Freude an der Frohen Botschaft
Kaleidoskop
– Im Gedenken an einen grossen Kapuzinerbischof
– Ein privater Beistand erzählt
– Schnappschüsse
– «schiefe Fragen» Interview mit Patrick Hächler

«Im Berner Oberland gibt es wunderbare Orte für die Regionalversammlung Berner Oberland. Beispielsweise Frutigen, inmitten wunderschöner Natur, mit Blick in die noch schneebedeckten Berge, während rundum die Wiesen mit Blumen und Gräsern bunt blühen. Es fasziniert mich, nach und nach alle unsere so unterschiedlichen Kirchen und Gemeinden im Berner Oberland kennenzulernen.

Ein Amt auch für Frauen

Als Synodalin nehme ich an der Synode der Landeskirche im Kanton Bern teil und bin stimmberechtigt. Von der Kirchgemeinde Interlaken bin ich gewählt und entsandt, zusammen mit einem zweiten Synodalen unsere Gemeinde in der Regionalversammlung das Berner Oberland zu vertreten. Als Legislative der katholischen Kirche im Kanton Bern ist die Synode zuständig, die Gelder der Landeskirche zu verteilen und natürlich auch, verantwortlich damit umzugehen, damit die Bilanzen nicht aus dem Ruder laufen. Eine nicht ganz einfache Aufgabe.

Eigenleben im Kanton

Interessant ist, und vielleicht geht es anderen wie mir, dass wir uns der ganz besonderen Verhältnisse in der Schweiz und insbesondere im Kanton Bern häufig gar nicht bewusst sind. Die Finanzen der römisch-katholischen Kirche werden hier nicht hierarchisch von oben durch Bischof und Erzdiözese bestimmt und gelenkt. Stattdessen leben wir durch die Landeskirchen mit einer Parallelstruktur.

Auf der einen Seite die hierarchisch aufgebaute, pastorale Seite,die durch den  Bischof geleitet und gelenkt ist und sich gegenüberdem Vatikan verantworten muss. Daneben haben wir die parlamentarische Seite der Kirche, die Bottom-up, also von der Ebene der Gemeinde her, Finanzobrigkeit besitzt. Die Kirchensteuer fliesst der Kirchgemeinde vor Ort zu. Sie gibt einen Prozentanteil davon an die Landeskirche ab, die wiederum ihren Verpflichtungen unter anderem an die Bischofskonferenz nachkommt.

Ein Parlament für die Kirche

Die Synode ist das Parlament der katholischen Kirche im Kanton Bern. Wir kommen zweimal im Jahr zusammen, um vor allem anderen, die Gelder zu verteilen. Es wird entschieden, wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, ob für Ökumene, Caritas oder gemeinsame Auftritte der Kirchen in der Öffentlichkeitweiterhin Geld ausgegeben werden soll oder nicht. Wollen wir uns in der bisherigen Art engagieren oder weitaus mehr oder weniger.

Wie viel soll beispielsweise zur Förderung der Zusammenarbeit der christlichen Kirchen im Kanton ausgegeben werden? Woher soll das Geld dafür kommen? Einsparungen und Veränderungen, beziehungsweise neue Prioritätensetzung stehen an. Denn die Einkommensverhältnisse ändern sich stetig. Abgesehen von wenigen Ausnahmen muss mit immer weniger Einnahmen durch die Kirchensteuer gerechnet werden. So kann die Synode künftig auch stets weniger Gelder weitergeben.

Eine Exekutive von Laien

Der Synodalrat ist die durch die Synode eingesetzte und gewählte Exekutive, welche die Geschäfte der Synode auf der einen Seite vorbereitet und dann – mindestens so wichtig – nach der Abstimmung und mit Zustimmung der Synode auch umsetzt.

Eine wichtige Stellung hat auch die Finanzkommission inne. Sie kommt bereits vor den Regionalversammlungen zur Vorbereitung der nächsten Geschäfte und vor allem des Budgets mit dem Präsidenten des Synodalrats zusammen. Die Finanzkommission setzt  sich zusammen aus Synodalen und damit Vertretern und Vertreterinnen der lokalen Kirchgemeinden.

Was ist zu unterstützen?

In den Gremien der Synode zeigen sich verschiedene Perspektiven und unterschiedliche Prioritäten besonders deutlich. Sind gemeinsame Lösungen möglich? Um diese Lösungen wird nicht selten intensiv gerungen. Als Synodalin erhalte ich zu Beginn eines Geschäftes leicht den Eindruck, dass der Synodalrat seine Pfründe oder die nötigen Mittel zum Erhalt der aktuellen Tätigkeiten retten oder sicherstellen will. Die Kirchgemeinden, welche die nötigen Mittel bereitstellen, haben manchmal andere Interessen als die Synode.

Zielkonflikte führen zu intensiven, manchmal durchaus hitzigen Diskussionen. Inwiefern sind die Kirchgemeinden vor Ort bereit, erhöhte Beiträge an die Synode zu

leisten? Muss der Synodalrat wichtige Vorhaben streichen? Zuletzt führen diese Auseinandersetzungen zu spannenden Abstimmungen in der Synode, die nicht immer im Sinne des Synodalrats oder auch der Finanzkommission ausgehen. Mich beeindruckt, dass dieses Ringen möglich ist. Manchmal empfinde ich es auch als frustrierend, wenn um gute Lösungen und Anträge an der Synode gerungen wird, schlussendlich aber eine Abstimmung in der Synode das Ganze abschmettert.

Engagement mit Herzblut

In der Synodenarbeit erlebe ich die basisdemokratischen Strukturen der Schweiz hautnah. Wie schön, dass auch in der römisch-katholischen Kirche Essentielles wie die Finanzen durch die Laienvertreter der lokalen Kirche bestimmt werden. Ich schreibe an diesem Artikel und merke, dass er technischer daherkommt, als mir lieb ist. Was mir wichtig ist: mich beeindruckt das Schweizer System, in dem es neben der durch Rom gesteuerten hierarchischen pastoralen Struktur, eine basisdemokratisch organisierte Struktur gibt, die durch die ihr eigene Finanzhoheit ganz selbstverständlich ihre Relevanz und Wichtigkeit hat.

Persönlich finde ich es einerseits frustrierend und andererseits tröstlich, dass auch dort, wo Menschen zusammenkommen, weil sie ein Glaube verbindet, wir mit den vertrauten, sehr menschlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind: Neid, Rollenverständnis, Profilierungswünsche, mehr oder weniger Sachverständnis – trotzdem aber über Entscheidungskompetenz zu verfügen, mehr oder weniger Bereitschaft und Möglichkeit, Kompromisse zu finden und einzugehen. Auch da, wo unser Glaube uns verbindet, erliegen wir unseren menschlichen Fallen und begegnen, so hoffe ich, unseren Entwicklungsmöglichkeiten. Ich wünsche mir, dass wir die Gemeinsamkeit als Basis zur Entwicklung unserer menschlichen Möglichkeiten nutzen. Wie schön, wenn unser Glaube diese gemeinsame Basis bildet.

Verankert in Pfarrei und Gebet

Morgens, 7.40 Uhr. Eine kleine Gruppe von zwei bis sechs Leutentrifft sich in der  Seitenkapelle unserer Kirche Heiliggeist. Wir beten die Laudes, das klösterliche Stundengebet zum Tagesanfang. Es ist eine langjährige Tradition, die von verschiedenen Mitgliedern der Kirchgemeinde durch die Jahrzehnte getragen wird. Als Laien engagieren sich Sigrist, seelsorgerliche Begleiterin oder auch Lektoren der Gemeinde, sodass jeden Morgen dieses gemeinsame Gebet stattfindet.

Es verändert  den Start in den Tag, wenn ich mich zuerst mit anderen Mitmenschen zum Gebet treffe. Danach gehe ich gestärkt, mit geklärtem Fokus in den Tag, häufig ein Arbeitstag. Oft fühle ich mich durch viele Stunden von diesem Morgengebet getragen. Es sind schlichte Gebete, die hier gesprochen werden: drei Psalmen, Fürbitten, ergänzt durch persönliche Bitten ausgesprochen oder in Stille, das Vaterunser und die Bitte um Segen.

Häufig macht mich dieses Gebet froh. Lässt mich behütet, gesegnet in den Tag gehen und unterstützt mich darin, in meinem Alltag zum Segen für andere werden zu können, so wie es ein wunderbares Tischgebet ausdrückt. Es ist mir ein Anliegen, einander Mit-Mensch sein zu können. Einander Mitmensch zu sein, fällt mir umso leichter, umso mehr ich mich in meinem Glauben verankert und mich selbst ganz angenommen fühle.

Das gemeinsame Morgengebet, die Laudes, hilft, mir dieses Angenommensein bewusst zu machen. Immer wieder. Ich schätze sie sehr, diese unsere Laudes, und bin dankbar, dass sich Menschen finden, sie fortzusetzen, sie zu beten. Auch dann, wenn ich selbst nicht dabei bin.»

Catherin Quirin

Ich habe im Lauf der Jahre in der Kirche verschiedene Engagements übernommen. Mit meinem Mann habe ich junge Leute auf die Hochzeit vorbereitet. Ich habe ältere Menschen auf ihrem letzten Wegstück begleitet, und ich engagiere mich jetzt als Katechetin in einer Klasse von 11 bis 12-jährigen Kindern. Die Kinder machen interessiert mit, und das Programm, das uns zur Verfügung steht, ist ausgezeichnet. Wir reden miteinander in einer interaktiven Weise von biblischen Texten des Alten und Neuen Testaments; es ist genau diese Methode, die die Kinder heute brauchen.

Nach einem Jahr mit der neuen Methode, gelingt es den Kindern, zu den Texten Beziehungen aufzubauen und auch den Kontakt mit dem Leben herzustellen. Vier- bis fünfmal gestalte ich auch Familiengottesdienste und Einkehrtage für die Kinder. Ich mache auch bei der Begleitung des Firmweges der 15 bis 16-Jährigen mit.

Glaubenserweckung

Ich habe mich eigentlich nicht in einem kirchlichen Engagement gesehen, aber alles hat mich dorthin gezogen. Als mein ältester Sohn dreijährig war, erhielt ich vom Priester eine Aufforderung, an einer Glaubenserweckung teilzunehmen. Ich sagte mir, dass ich der Einladung Folge leisten sollte, bevor ich mir eine Meinung bilde. An diesem Abend war ich die einzige Mutter.

Der Priester meinte, es sei besser, wenn eine Mutter die Kinder und ihre Mütter zur Glaubenserweckung einladen würde. Und so fing ich an. Das ist jetzt schon fünfzehn Jahre her, und ich bin noch immer dabei. Ich habe meine Kinder zur Glaubenserweckung begleitet, dann zur Katechismus-stunde und schliesslich auch auf dem Firmweg. Es kamen von selbst immer neue Engagements dazu; ich habe meine Arbeit immer mit grosser Freude gemacht. Das ist nicht schwierig: man muss nur Lust haben, mit anderen den Glauben zu teilen; man braucht etwas Geduld mit den Kindern und man muss sie gern haben.

Herausgefordert

Die Jugendlichen und die Kinder nötigen mich, meine Kenntnisse zu vertiefen. So kann ich mich besser in den Dienst der Gemeinschaft  stellen. Auch mein Glaube gewinnt tiefere Dimensionen, er wird stärker und glaubwürdiger. Ich glaube, dass es heute wichtig ist, dass die Jugendlichen auf Zeugen des Glaubens stossen. Die Jugendlichen halten Ausschau nach Spiritualität, sie suchen und sind auf Menschen angewiesen, die mit ihnen gehen. Ich frage mich, wie ich es bewerkstelligen kann, dass auch sie es wagen, sich zu engagieren und für andere Zeugen zu sein. Ich glaube, dass wir zurzeit zu «ängstlich» sind und darum zu wenig zu unserem Glauben stehen. Das finde ich schade.

Papst Franziskus hat mich am meisten betroffen gemacht mit seinem Satz: «Wir sollen es wagen, an die Peripherie unserer Kirche zu gehen.»

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass ich umsetzen kann, was der Papst uns da sagt, und dass wir in einer Kirche leben können, die ihre Türen weit offen hält.

Nadine Crausaz

Übersetzung: Thomas M. Huber

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) und dem CIC 1983 (Codex Iuris Canonici, d.h. Codex des kanonischen Rechtes) beginnt ein neues Miteinander von Klerus und Laien, das die Grundlage bildet für die neuen pastoralen Ämter der Laien. Das Konzil hat die Einheit des Volkes Gottes herausgestellt, indem es die Lehre vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen in Erinnerung ruft. In dem Begriff «Christgläubiger» sind Laien und Kleriker in gleicher Weise angesprochen. Er bringt vor aller Unterscheidung die fundamentale Gleichheit und das Miteinander aller im Volk Gottes zum Ausdruck. Dieses Miteinander aller Gläubigen findet auch im CIC von 1983 seinen rechtlichen Niederschlag.

Die Christgläubigen werden gemäss c. 204 § 1 umschrieben als «durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volk Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise (suo modo) des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden.» Alle Gläubigen bilden miteinander das Volk Gottes.

Rechte und Pflichten für alle

Das Miteinander der Gläubigen wird unterstrichen im Katalog der Pflichten und Rechte aller Gläubigen. Alle Gläubigen, nicht nur die Kleriker und die Ordensleute, haben die Pflicht zur Führung eines heiligen Lebens und zur Förderung des Wachstums der Kirche (c. 210). Sie haben die Pflicht und das Recht zur Verkündigung der Heilsbotschaft (c. 211).

Gläubige haben sowohl die Pflicht zum Gehorsam «im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung » (c. 212 § 1) als auch «das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen» (c. 212 § 3). Alle Gläubigen haben die Pflicht, für die Erfordernisse der Kirche (222 § 1) Beiträge zu leisten sowie «die soziale Gerechtigkeit zu fördern und … aus ihren eigenen Einkünften die Armen zu unterstützen » (c. 222 § 2).

Die Frauen

Das Konzil hat in dieses Miteinander der Christgläubigen ausdrücklich auch die Frauen einbezogen. Es hat anders als die bisherige Tradition ausdrücklich die Gleichstellung der Geschlechter sowohl gegenüber dem Staat und der Gesellschaft Gaudium et Spes 29 als auch gegenüber dem innerkirchlichen Bereich gefordert in Lumen Gentium32: «Es ist also in Christus und  in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung und Geschlecht.» In c. 208 wird dieser Gedanke zu Beginn des Katalogs der Pflichten und Rechte der Gläubigen aufgenommen.

Noch deutlicher fordert Papst Johannes Paul II., dass es «daher dringend einiger konkreter Schritte [bedürfe] …, dass den Frauen Räume zur Mitwirkung in verschiedenen Bereichen und auf allen Ebenen eröffnet werden, auch in den Prozessen der Entscheidungsfindung, vor allem dort, wo es sie selbst angeht». (Vita Consecrata, Nr. 58) Gerade auf dem Gebiet der theologischen, kulturellen und spirituellenReflexion erwartet Johannes- Paul II. von den Frauen überraschend neue Zugänge zum Glauben in all seinen Ausdrucksformen. Er führt weiter aus: «Sicher muss man viele Forderungen, die die Stellung der Frau in verschiedenen gesellschaftlichen und kirchlichen Bereichen betreffen, als berechtigtanerkennen. In  gleicher Weise gilt es hervorzuheben, dass das neueBewusstsein der Frau auch den Männern hilft, ihre Denkmuster, ihr Selbstverständnis und ihre Art und Weise zu überprüfen, wie sie sich in der Geschichte etablieren und diese auslegen, wie sie ihr soziales, politisches, wirtschaftliches, religiöses und kirchliches Leben gestalten.» (Vita consecrata, Nr. 57)

Die Heilige Schrift (Gal 3,28), das Konzil (Lumen Gentium 32) und der Kodex (c. 208) lehren, dass aufgrund der Taufe unter allen Christgläubigen eine wahre Gleichheit in der ihnen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi besteht. Diese wiederbetonte gemeinsame Grundlage in Taufe und Firmung stärkt das Miteinander aller Gläubigen im Volk Gottes.

Pastorale Dienste und Priestermangel

Der vom Bischof beauftragte Dienst knüpft an der in Taufe und Firmung grundgelegten aktiven Teilhabe an der allgemeinen Sendung der Kirche an (Lumen Gentium 33b). Er unterliegt einer gesonderten Ordnung durch das apostolische Amt der Kirche (Lumen Gentium 33c, cc. 228–231).

Das vom Konzil wieder entdeckte Apostolat der Laien wird durch die pastorale Notsituation der fehlenden Priester zusätzlich belebt. Die Neuheit des Phänomens besteht vor allem darin, dass diese Dienste nicht mehr wie früher gelegentlich, ehrenamtlich und ersatzmässig von einigen Laien erfüllt werden, sondern dass sie immer mehr als etwas Permanentes und Berufliches institutionalisiert werden. Die Frage «Wie weit trägt das gemeinsame Priestertum?» wird nicht nur rhetorisch gestellt.In der Frage nach der Zukunft der  Gemeindeleitung bündeln sich viele offene theologische und kirchenrechtliche Fragen der Gegenwart. Diese Fragen der Gemeindeleitung sollten das Thema einer ausserordentlichen Bischofssynode sein, wie Kurt Kardinal Koch, als damaliger Bischof des Bistums Basel, vorgeschlagen hat.

Konsequenzen

Ortskirchliche Umsetzung: Auf den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils und der nachkonziliaren Gesetzgebung entstehen seit bald 50 Jahren neue ortskirchenrechtliche Laien-Ämter(cc.145,228) und eine starke Mitverantwortung der Laien für die Pfarreien mit oder ohne Priester.

Aufgrund einer bischöflichen Beauftragung können Laien auch kirchliche Ämter übertragen werden, die einem geistlichen Ziel dienen oder die mit Seelsorge verbunden sind (Lumen Gentium 33c; Apostolicam Actuositatem 24d). Die Lehre vom gemeinsamen Priestertum hat zum Subjektsein aller Kirchenglieder geführt, sodass es keinen Sachbereich im Vollzug der kirchlichen Sendung gibt, der den Laien verschlossen wäre. Eine vom Bischof beauftragte Person und eine geweihte Person unterscheiden sich in ihrem Wesen, nicht nur dem Grade nach (Lumen Gentium 10b). Die beauftragten Laien-Ämter in der Kirche eröffnen heute Möglichkeiten der kirchlichen Beauftragung von Frauen und verheirateten Männern in den Ortskirchen der Schweiz gemäss Kirchenrecht (cc. 228–231). Gleichzeitig ist die Übertragung von kirchlichen Ämtern an Laien ein Schritt der Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils (LG 33c; AA 24d).

Adrian Loretan

Kurznachrichten

jumi – Peace

Dienstag, 31. Mai 2022

Wir glauben an Frieden! Das ist unsere Hoffnung und dafür setzen wir uns ein!

jumi – zäme unterwägs

Freitag, 6. Mai 2022

In diesem jumi erzählen Pfadi, Jubla und die Minis, was Kinder bei ihnen machen können.

Aus dem Kloster Dornach

Montag, 2. Mai 2022

Im ehemaligen Kapuzinerkloster ist immer was los …

Käfer und Wurm

Dienstag, 12. April 2022

Dieses jumi erzählt von Käfern, Würmen und anderen Kleinsttieren.

jumi – Kraft

Donnerstag, 20. Januar 2022

Dieses jumi schaut zusammen mit der Fastenaktion nach Laos, einem faszinierenden Land in Asien.